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Klage, eingereicht am 3. März 2010 - Portugal/Kommission

(Rechtssache T-111/10)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Mimoso Ruiz und P. Moura Pinheiro sowie L. Inez Fernandes)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Portugiesische Republik hat am 3. März 2010 gemäß Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Klage gegen die Europäische Kommission erhoben auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission C (2009) 10624 vom 21. Dezember 2009, mit der der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für das Operationelle Programm "Modernização do Tecido Económico" (Modernisierung des wirtschaftlichen Lebens) gewährte Zuschuss, CCI: 1994 PT 16 1 PO 004 (ex-FEDER ref. 94.12.09.004), gekürzt wurde, soweit sie die Finanzierung des Fundo de Investimento Imobiliário Fechado Turístico (geschlossener Fonds für Tourismusimmobilien - FIIT) betrifft.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Ein Immobilienfonds - der von den Behörden geschaffen worden sei, nachdem die Kommission das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK II) für Maßnahmen der Strukturfonds in den unter Ziel 1 fallenden Regionen für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1999 genehmigt habe - sei zur Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geeignet.

Die Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 in Bezug auf den Umfang des Tätigkeitsbereichs des EFRE1 geändert worden sei, sehe vor, dass sich dieser Fonds an der Erschließung des endogenen Potenzials der Regionen durch Maßnahmen beteilige, die den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu den Kapitalmärkten verbesserten. Genauso wie die Übernahme von Bürgschaften und Beteiligungen, die in der Verordnung (EWG) Nr. 2083 rein beispielshalber genannt würden, sei ein Immobilienfonds ein Finanzierungsinstrument, das zur Förderung und Entwicklung der Tätigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen geeignet sei.

Der FIIT sei insbesondere zur Finanzierung von in Portugal im Tourismus tätigen kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt, die üblicherweise über bedeutendes Immobilienvermögen verfügten und Schwierigkeiten beim Zugang zu auf dem Markt verfügbaren Finanzierungsquellen hätten.

Die Tätigkeit des FIIT im relevanten Zeitraum habe über den Kauf und die anschließende Verpachtung von touristischen Unternehmungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Unterstützung der Entwicklung und Modernisierung des Tourismusangebots in Portugal beigetragen.

Die Tätigkeit des FIIT stehe vollkommen im Einklang mit der Entscheidung C (94) 464 der Europäischen Kommission, mit der im Rahmen des GFK II das Operationelle Programm "Modernização do Tecido Económico" und das Unterprogramm 4 "Turismo e Património Cultural" (Tourismus und Kulturerbe) genehmigt worden seien. Diese Entscheidung habe die Schaffung eines Tourismusfonds vorgesehen, dessen Haupttätigkeitsbereiche insbesondere die finanzielle Sanierung, die Modernisierung und die Verkleinerung bzw. Vergrößerung von Hotels umfasst hätten.

Die Europäische Kommission habe die Verteidigungsrechte nicht pflichtgemäß geschützt, da sie erst in der angefochtenen Entscheidung angeführt habe, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass der Markt bei der Finanzierung der vom FIIT unterstützten kleinen und mittleren Unternehmen versagt habe, und die nationalen Behörden dafür gerügt habe, dass sie die Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmen nicht angemessen geprüft und sich darauf beschränkt hätten, deren Schulden zu refinanzieren.

Die angefochtene Entscheidung verstoße gegen den Vertrauensschutzgrundsatz, indem sie bestimme, dass das Projekt FIIT für eine Kofinanzierung durch den EFRE nicht in Betracht komme, da sich die Europäische Kommission während der Begleitung des Programms so verhalten habe, dass die portugiesischen Behörden der festen und berechtigten Überzeugung gewesen seien, dass die Finanzierung des FIIT nicht in Frage gestellt werden würde, zumal es der zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehende gemeinschaftsrechtliche Rahmen, der in Bezug auf die Unzulässigkeit des FIIT keineswegs unmissverständlich gewesen sei, nicht ermöglicht habe, das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieses Finanzierungsinstruments festzustellen.

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 in Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 193, S. 34).