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Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland), eingereicht am 6. Juni 2011 - M. M./Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irland und The Attorney General

(Rechtssache C-277/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: M. M.

Beklagter: Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irland und The Attorney General

Vorlagefrage

Besteht aufgrund des Erfordernisses der Mitwirkung des Antragstellers nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen1, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes in dem Fall, dass ein Antragsteller nach Ablehnung seiner Anerkennung als Flüchtling einen Antrag auf subsidiären Schutz stellt und dieser Antrag abgelehnt werden soll, eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörden des betreffenden Mitgliedstaats, dem Antragsteller dieses Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu den zur Ablehnung führenden Gesichtspunkten der beabsichtigten Entscheidung zu geben?

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1 - ABl. L 304, S. 12.