Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2014 – Sartorius Lab Instruments/HABM (Gelber Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit)
(Rechtssache T-331/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem gelben Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Sartorius Lab Instruments GmbH & Co. KG (Göttingen, Deutschland), zugelassen als Klägerin anstelle der Sartorius Weighing Technology GmbH (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Welkerling)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Mai 2012 (Sache R 1783/2011-1) über die Anmeldung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke, das aus einem gelben Bogen am unteren Rand einer Anzeigeeinheit besteht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Sartorius Lab Instruments GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
____________1 ABl. C 287 vom 22.9.2012.