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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – KHG/EUIPO – Dreams (Dreamer)

(Rechtssache T-608/22)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Dreamer – Ältere Unionswortmarke DREAMS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: KHG GmbH & Co. KG (Schönefeld, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt D. Gehnen, Rechtsanwältinnen K. Ritzmann und C. López Hernando, Rechtsanwalt M. Nathrath sowie Rechtsanwältin E. Altintas)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch M. Eberl als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Dreams Ltd (High Wycombe, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin, die KHG GmbH & Co. KG, die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. Juni 2022 (Sache R 1975/2021-2).

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. Juni 2022 (Sache R 1975/2021-2) wird teilweise aufgehoben, soweit die Beschwerde in Bezug auf die von der angemeldeten Marke erfassten „Drucktücher aus textilem Material“ der Klasse 24 zurückgewiesen wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die KHG GmbH & Co. KG und das EUIPO tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 441 vom 21.11.2022.