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Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 9. März 2021 - RW gegen Österreichische Post AG

(Rechtssache C-154/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Revisionswerber: RW

Revisionsbeklagte: Österreichische Post AG

Vorlagefrage

Ist Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2016/6791 dahingehend auszulegen, dass sich der Anspruch auf die Auskunft über Empfängerkategorien beschränkt, wenn konkrete Empfänger bei geplanten Offenlegungen noch nicht feststehen, der Auskunftsanspruch sich aber zwingend auch auf Empfänger dieser Offenlegungen erstrecken muss, wenn Daten bereits offengelegt worden sind?

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1     Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).