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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 5. Januar 2024 – Meucci/Parlament und EAD

(Rechtssache T1123/23 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentlicher Dienst – Beamte – Versetzung in den Ruhestand – Ablehnung des Antrags auf Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Paolo Meucci (Addis Abeba, Äthiopien) (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Seyr und R. Schiano als Bevollmächtigte), Europäischer Auswärtiger Dienst (vertreten durch R. Coesme und S. Falek als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seinem Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV begehrt der Antragsteller zum einen die Aussetzung der Vollziehung der Entscheidungen des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2023, mit denen es ihm gestattet wird, seine Tätigkeit bis zum 30. November 2023 fortzusetzen, und seine Abordnung zum Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bis zu diesem Datum genehmigt wird, der Entscheidung des Parlaments vom 9. November 2023, mit der er wieder in die Dienststelle beim Parlament und mit Wirkung zum 30. November 2023 in den Ruhestand versetzt wird, und der Entscheidung des EAD vom 13. November 2023, mit der seine dienstliche Verwendung in der politischen Abteilung, Unterabteilung Parlamentarische Angelegenheiten, der Delegation bei der Afrikanischen Union zum 30. November 2023 beendet wird, und zum anderen die Verlängerung der Genehmigung zum Verbleib im Dienst bei der politischen Abteilung, Unterabteilung Parlamentarische Angelegenheiten, der genannten Delegation bis zum 31. August 2024 und erforderlichenfalls die Anordnung an das Parlament, ihn zum EAD abzuordnen, und an den EAD, ihn dienstlich bei der politischen Abteilung, Unterabteilung Parlamentarische Angelegenheiten, dieser Delegation zu verwenden.

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Der Beschluss vom 1. Dezember 2023, Paolo Meucci/Parlament und EAD (T1123/23 R, nicht veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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