Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 4. Juni 2013
Marrone/Kommission
(Rechtssache F-89/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Ernennung – Grundsatz der Äquivalenz der Laufbahnen – Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen – Antrag auf Neueinstufung – Verspätung – Neue Tatsachen – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Stefania Marrone (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin nicht neu einzustufen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Frau Marrone trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
____________1 ABl. C 331, vom 27. 10. 2012, S. 33.