Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 2010 - ICO Services/Parlament und Rat

(Rechtssache T-441/08)1

(Nichtigkeitsklage - Entscheidung Nr. 626/2008/EG - Gemeinsamer Rahmen für die Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunksystemen - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: ICO Services Ltd (Slough, Berkshire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Tupper, Solicitor)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte J. Rodrigues und R. Kaškina) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Kimberley und F. Florindo Gijón)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin und A. Nijenhuis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 172, S. 15)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 6 vom 10.01.2009.