Klage, eingereicht am 21. März 2011 - Hopf/HABM (Clampflex)
(Rechtssache T-171/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Hans-Jürgen Hopf (Zirndorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Mensing)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Januar 2011 in der Sache R 1514/2010-4 aufzuheben;
dem HABM die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Clampflex" für Waren der Klassen 5, 9, 10, 17 und 20.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sei.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).