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Klage, eingereicht am 21. März 2011 - Hopf/HABM (Clampflex)

(Rechtssache T-171/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Kläger: Hans-Jürgen Hopf (Zirndorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Mensing)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Januar 2011 in der Sache R 1514/2010-4 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Clampflex" für Waren der Klassen 5, 9, 10, 17 und 20.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).