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Klage, eingereicht am 3. April 2024 – DO/EZB

(Rechtssache T180/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: DO (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Anträge

Der Kläger beantragt,

die in der am 14. Juli 2023 bekannt gegebenen Gehaltsabrechnung des Klägers für Juli verkörperte Entscheidung der Beklagten aufzuheben,

gegebenenfalls die Entscheidung der Beklagten vom 17. Oktober 2023 aufzuheben, mit der der Antrag des Klägers vom 25. August 2023 auf verwaltungsinterne Überprüfung abgelehnt wurde,

gegebenenfalls die Entscheidung der Beklagten vom 5. Februar 2024 aufzuheben, mit der der Antrag des Klägers vom 14. Dezember 2023 auf Durchführung eines Beschwerdeverfahrens abgelehnt wurde,

der Beklagten alle Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:

Verstoß gegen die Regelungen der Steuerverordnung und der Dienstvorschriften der EZB sowie offensichtlicher Beurteilungsfehler der Beklagten.1

Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Verstoß gegen die Begründungspflicht.

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1 Die Klage nimmt in dieser Hinsicht Bezug auf die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 1968, L 56, S. 8).