Language of document :

Urteil des Gerichts vom 24. April 2024 – Naass und SeaWatch/Frontex

(Rechtssache T205/22)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente im Zusammenhang mit einer am 30. Juli 2021 von Frontex im zentralen Mittelmeer durchgeführten Luftüberwachungsoperation – Verweigerung des Zugangs – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahme hinsichtlich des Schutzes des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Sicherheit – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Marie Naass (Berlin, Deutschland), SeaWatch e. V. (Berlin) (vertreten durch Rechtsanwältinnen I. Van Damme und A. Matthaiou)

Beklagte: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) (vertreten durch R.A. Popa und H. Caniard als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Kläger, die Entscheidung DGSC/TO/PAD202100350 der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vom 7. Februar 2022 betreffend einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten für nichtig zu erklären.

Tenor

Die Entscheidung DGSC/TO/PAD-2021-00350 der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vom 7. Februar 2022 wird für nichtig erklärt, soweit mit ihr der Zugang zu „allen Fotografien und Videos im Zusammenhang mit der Luftoperation im zentralen Mittelmeer am 30. Juli 2021“ verweigert wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Marie Naass und der Sea-Watch e. V. tragen neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten von Frontex.

Frontex trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

____________

1 ABl. C 244 vom 27.6.2022.