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Urteil des Gerichts vom 24. April 2024 – Kneipp/EUIPO – Patou (Joyful by nature)

(Rechtssache T-157/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Joyful by nature – Ältere Unionswortmarke JOY – Relatives Eintragungshindernis – Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001 – Nachweis der Bekanntheit – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Kneipp GmbH (Würzburg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Pejman)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch E. Markakis als Bevollmächtigten)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Jean Patou (Paris, Frankreich)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 19. Januar 2023 (Sache R 532/2022-2).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 173 vom 15.5.2023.