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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. April 2010 - Matos Martins/Kommission

(Rechtssache F-2/07)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Aufruf zur Interessenbekundung - Ausleseverfahren - Vorauswahltests - Zugang zu Dokumenten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: José Carlos Matos Martins (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung erstens der Entscheidung des EPSO vom 27. Februar 2006, mit der die Ergebnisse der Vorauswahltests für Vertragsbedienstete (EU 25) festgelegt wurden, zweitens der Entscheidung, den Kläger nicht in die Datenbank der Bewerber aufzunehmen, die diese Tests bestanden haben, und drittens der im Anschluss daran getroffenen Auslese

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Matos Martins trägt seine eigenen Kosten mit Ausnahme der Reise- und Aufenthaltskosten, die seinem Rechtsanwalt am 30. März, 1. April und 21. Juli 2009 aufgrund der Einsichtnahme in Dokumente in den Räumlichkeiten der Kanzlei des Gerichts entstanden sind.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die in Nr. 2 genannten Kosten, die Herrn Matos Martins entstanden sind.

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1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 43.