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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Miguel Teixeira Gaspar, des Pedro Paixão Telhada, des Ricardo Jorge da Silva Seara Pinto de Amorim und des Fernando Miguel Santos Ribeiro gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 21. Juli 2004

(Rechtssache T-290/04)

(Verfahrenssprache: Portugiesisch) (Rechtssache ...

Miguel Teixeira Gaspar, Pedro Paixão Telhada, Ricardo Jorge da Silva Seara Pinto de Amorim und Fernando Miguel Santos Ribeiro, wohnhaft in Parede und Brandoa (Portugal), haben am 21. Juli 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind die Rechtsanwältinnen Ana Clara Santos und Inês Alves Guerra.

Die Kläger beantragen, ... beantragt,

-    die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. März 2004 in der Sache R 0682/2001-4, die den Klägern am 18. Mai 2004 zugestellt wurde, aufzuheben;

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:    João Pedro Lamúrias Escoval.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:    Bildmarke "MOONSPELL" - Anmeldung Nr. 483438 für Waren und Dienstleistungen der Klasse 41 (Musikgruppe).

Inhaber der Widerspruchsmarke

oder des Widerspruchszeichens:        Die Kläger.

Widerspruchsmarke oder

Widerspruchszeichen:    Wortmarke "MOONSPELL", von den Klägern für Waren und Dienstleistungen der Klasse 41 (Musikgruppe) verwendet.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:    Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:    Verstoß gegen Artikel 8 Absätze 1, 2 Buchstabe c und 4 sowie die Artikel 75 und 76 der Verordnung Nr. 40/941. Von den Klägern im Zeitpunkt der streitigen Anmeldung verwendete Marke mit hohem Bekanntheitsgrad. Unsorgfältige Prüfung der von den Klägern vorgelegten Beweise.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1).