Klage, eingereicht am 15. April 2013 - Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Recticel (Lambda)
(Rechtssache T-215/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG (Gladbeck, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Krenzel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Recticel SA (Brüssel, Belgien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung R 112/2012-5 des Beklagten aufzuheben und
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit der Darstellung des griechischen Buchstaben Lambda in den Farben Rot und Weiß, Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 2 960 789.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde teilweise zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
____________