Language of document :

Klage, eingereicht am 15. April 2013 - Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Recticel (Lambda)

(Rechtssache T-215/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG (Gladbeck, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Krenzel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Recticel SA (Brüssel, Belgien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung R 112/2012-5 des Beklagten aufzuheben und

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit der Darstellung des griechischen Buchstaben Lambda in den Farben Rot und Weiß, Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 2 960 789.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde teilweise zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

____________