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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 - Oracle America/HABM - Aava Mobile (AAVA MOBILE)

(Rechtssache T-554/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Oracle America, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aava Mobile Oy (Oulu, Finnland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 9. Oktober 2012 in der Sache R 1205/2011-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "AAVA MOBILE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8715385.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke Nr. 6551626 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 37, 38, 41, 42 und 45.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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