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Klage, eingereicht am 18. Februar 2011 - BIA Separations/Kommission

(Rechtssache T-88/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: BIA Separations d.o.o. (Ljubljana, Slowenien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Berrisch und N. Chesaites, Barrister)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den impliziten Beschluss der Kommission vom 10. Dezember 2010, mit dem ihr Zweitantrag auf Zugang zur Entscheidung der Kommission betreffend die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Investitionsbank in Bezug auf die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (C[2008]2181) und zum Entwurf der Entscheidung der Kommission zur Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Investitionsbank in Bezug auf die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (C[2008]8058) abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin führt als einzigen Klagegrund an, dass die Kommission gegen Art. 296 AEUV verstoßen habe, indem sie ihrem Zweitantrag auf Zugang zu Informationen nicht innerhalb der in Art. 8 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission1 vorgeschriebenen Frist nachgekommen sei.

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1 - ABl. L 145, S. 43.