Language of document :

Klage, eingereicht am 18. Februar 2011 - GRP Security/Rechnungshof

(Rechtssache T-87/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: GRP Security (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Osch)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass den in der vorliegenden Klageschrift entwickelten Klagegründen zu folgen ist;

unter dem Vorbehalt bestehender oder künftig vorzutragender tatsächlicher und rechtlicher Gründe und Beweisangebote

die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

die Klage für begründet zu erklären;

aus den angeführten Gründen die angefochtenen Entscheidungen für nichtig zu erklären;

festzustellen, dass sich die Klägerin das Recht vorbehält, Ersatz für den ihr durch das rechtswidrige Verhalten des Rechnungshofs entstandenen Schaden zu verlangen;

dem Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen;

der Klägerin die Geltendmachung sämtlicher weiterer Ansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten, Klagegründe und Vorgehensweisen vorzubehalten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin beantragt die Nichtigerklärung der Entscheidung des Rechnungshofs der Europäischen Union, mit der sie zum einen als verwaltungsrechtliche Sanktion für eine Dauer von drei Monaten von künftigen Aufträgen und von durch den Haushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Beihilfen ausgeschlossen wird, und zum anderen der Rahmenvertrag Nr. LOG/2026/10/2 über die Erbringung von Dienstleistungen ("Verschiedene Sicherheitsdienstleistungen") einseitig gekündigt wird.

Die Klägerin stützt ihre Klage auf drei Klagegründe:

1.    Der erste Klagegrund betrifft eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren, da die Klägerin gutgläubig gehandelt und keinen Anlass zu den Fälschungen und falschen Angaben eines ihrer Mitarbeiter gegeben habe und da der Rechnungshof hätte verlangen können, den betreffenden Bediensteten zu ersetzen, anstatt den Vertrag zu kündigen.

2.    Mit dem zweiten Klagegrund wird ein offensichtlicher Beurteilungsfehler gerügt, da der Rechnungshof nicht den gesamten Akteninhalt berücksichtigt habe.

3.    Mit dem dritten Klagegrund macht die Klägerin eine Verletzung der Art. 93, 94 und 96 der Haushaltsordnung geltend, da sie anlässlich des Verfahrens zur Vergabe des fraglichen Auftrags keine falschen Auskünfte erteilt und keine falschen Angaben gemacht habe.

____________