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Klage, eingereicht am 25. Juni 2013 – ZZ u. a./EIB

(Rechtssache F-61/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Einzelentscheidungen, auf die Kläger eine Zulage nach dem neuen Leistungssystem anzuwenden, und Aufhebung der Entscheidungen, den Klägern unter Verstoß gegen das neue Leistungssystem Zulagen zu gewähren, sowie daraus folgend Antrag auf Verurteilung der EIB zur Leistung von Schadensersatz

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Einzelentscheidungen, auf die Kläger eine Zulage anzuwenden, aufzuheben, soweit diese Entscheidungen die Anwendung des neuen Leistungssystems darstellen;

hilfsweise, die Entscheidungen, den Klägern eine Zulage zu gewähren, aufzuheben, soweit diese Entscheidungen gegen das neue Leistungssystem verstoßen;

die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen;

die Beklagte im Rahmen prozessleitender Maßnahmen aufzufordern, Unterlagen einzureichen, falls sie diese nicht von sich aus vorlegt;

der EIB die Kosten aufzuerlegen.