Klage, eingereicht am 16. November 2012 - Advance Magazine Publishers/HABM - Nanso Group (TEEN VOGUE)
(Rechtssache T-509/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Advance Magazine Publishers, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nanso Group Oy (Nokia, Finnland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. September 2012 in der Sache R 147/2011-4 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
die ihr entstandenen Kosten der Widerspruchsführerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TEEN VOGUE" für u. a. Waren der Klasse 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3529476.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Schweden unter der Nr. 126124 für Waren der Klasse 25 eingetragene Wortmarke "VOGUE"; in Schweden unter der Nr. 43934 für Waren der Klasse 25 eingetragenes Bildzeichen "Vogue"; in Finnland unter der Nr. T 199 803 628 für Waren der Klasse 25 angemeldete Wortmarke "VOGUE"; eingetragener zusätzlicher Handelsname "VO Gue".
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle beanstandeten Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung des Rates Nr. 207/2009.
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