Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2013 – CL/EUA
(Rechtssache F-162/12)1
(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Krankheitsurlaub – Wiederverwendung – Fürsorgepflicht – Mobbing)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Umweltagentur (EUA) (Prozessbevollmächtigte: O. Cornu und Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Anschluss an einen Krankheitsurlaub nach dem Zeitpunkt, zu dem er nach den ärztlichen Gutachten arbeitsfähig gewesen sein soll, wiederzuverwenden
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird abgewiesen.
CL trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Umweltagentur entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 86 vom 23.3.2013, S. 30.