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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail de Liège (Belgien), eingereicht am 11. Juli 2023 – AE, CO, DU u. a./BA, EP und RI in ihrer Eigenschaft als Konkursverwalter der Wibra België SA, Wibra België SRL

(Rechtssache C-431/23, Wibra België)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal du travail de Liège

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: AE, CO, DU u. a.

Beklagte: BA, EP und RI in ihrer Eigenschaft als Konkursverwalter der Wibra België SA, Wibra België SRL

Beteiligte: VT, HL, MO u. a.

Vorlagefrage

Ist Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen1 dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung für die Nichtgeltung der Art. 3 und 4 der Richtlinie für Übergänge von Unternehmen aufgestellte Voraussetzung, dass gegen den Veräußerer ein Konkursverfahren oder ein entsprechendes Verfahren mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers eröffnet wurde, nicht erfüllt ist, wenn der Übergang des Unternehmens oder Unternehmensteils vor der Eröffnung eines mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers durchgeführten Insolvenzverfahrens vorbereitet wird, im vorliegenden Fall im Rahmen eines Verfahrens der gerichtlichen Reorganisation, das mit einer Veräußerungsvereinbarung endet, deren Homologierung vom zuständigen Gericht abgelehnt wird, und die dann unmittelbar nach der Konkurseröffnung ohne Anwendung der Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des innerstaatlichen Rechts durchgeführt wird?

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1 ABl. 2001, L 82, S. 16.