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Klage, eingereicht am 28. Dezember 2010 - Almunia Textil/HABM - FIBA Europe (EuroBasket)

(Rechtssache T-596/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Almunia Textil, SA (La Almunia de Doña Godina, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. E. Astiz Suárez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: FIBA Europe eV (München, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Oktober 2010 in der Sache R 280/2010-1 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: FIBA Europe eV.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "EuroBasket" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 24, 25, 26, 28, 35, 38 und 41.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke und nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil "Basket" für Waren der Klassen 18, 25 und 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung für Waren der Klassen 9, 25, 28 und 41 zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und der Widerspruch zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).