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Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2010 - Kommission/Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und Gessa

(Rechtssache T-259/09)1

(Schiedsklausel - Vertrag, der im Rahmen der Unterstützung der von Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2003 durchgeführten Projekte zur Diskussion über Europa geschlossen wurde - Klage gegen den Geschäftsführer einer Vereinigung - Unzuständigkeit - Keine Durchführung des Vertrags - Erstattung der Vorschüsse)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt M. Moretto)

Beklagte: Arci Nuova associazione comitato di Cagliari (Cagliari, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt S. Diana, dann Rechtsanwalt P. Aureli) und Alberto Gessa (Cagliari)

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel gestützte Klage nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und von Herrn Gessa, persönlich und als Gesamtschuldner, zur Erstattung eines von der Kommission im Rahmen des Vertrags 2003-1550/001-001 geleisteten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen Herrn Alberto Gessa gerichtet ist.

Die Arci Nuova associazione comitato di Cagliari wird verurteilt, an die Kommission einen Betrag von 15 675,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen zum Zinssatz von 7,32 % ab dem 20. Mai 2007 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

Die Arci Nuova associazione comitato di Cagliari trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 220 vom 12.9.2009.