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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Mai 2009 - Outokumpu und Luvata/Kommission

(Rechtssache T-122/04)1

(Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerende Umstände - Wiederholungsfall)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Outokumpu Oyj (Espoo, Finnland) und Luvata Oy, vormals Outokumpu Copper Products Oy (Espoo), (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Ratliff, F. Distefano und J. Luostarinen)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: É. Gippini Fournier)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2003) 4820 endg. der Kommission vom 16. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR Abkommen (Sache COMP/E-1/38.240 - Industrierohre) oder Herabsetzung der in Art. 2 Buchst. b der Entscheidung gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße einerseits und eines Gegenantrags der Kommission auf Erhöhung der Geldbuße andererseits

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Outokumpu Oyj und die Luvata Oy tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 118 vom 30.4.2004.