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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Peróxidos Orgánicos, S.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. März 2004

(Rechtssache T-120/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Englisch) Verfahrenssprache: ...

Die Peróxidos Orgánicos, S.A. mit Sitz in Barcelona (Spanien) hat am 22. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte A. Creus und B. Uriarte.

Die Klägerin beantragt, ... beantragt,

die Artikel 1, 2 und 4 der Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-2/37.585 - Organische Peroxide) für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;

hilfsweise, die der Klägerin auferlegte Geldbuße aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der angefochten Entscheidung stellte die Kommission fest, dass - neben anderen - die Klägerin gegen Artikel 81 EG verstoßen habe, indem sie sich vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1999 an einer Reihe von Absprachen und abgestimmten Verhaltensweisen im Bereich der organischen Peroxide beteiligt habe. Die Kommission verhängte deshalb eine Geldbuße von 500 000 Euro gegen die Klägerin.

Zur Begründung ihrer Klage führt die Klägerin aus, gemäß der Verordnung Nr. 2988/741 sei die Verfolgungsverjährung eingetreten, da ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung 1997 geendet habe und somit mehr als fünf Jahre vergangen seien, bevor die Kommission in dem betreffenden Fall erste Handlungen vorgenommen habe.

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 des Rates vom 26. November 1974 über die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 319 vom 29.11.1974, S. 1).