Klage, eingereicht am 7. Oktober 2013 – ZZ/EAD
(Rechtssache F-101/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagter: EAD
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der ab 1. Juli 2013 wirksamen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. Dezember 2012, den in der Republik Mauritius verwendeten Beamten die in Art. 10 des Anhangs X des Statuts vorgesehene Zulage für die Lebensbedingungen nicht mehr zu gewähren
Anträge
Die Kläger beantragen,
die Entscheidung der Anstellungsbehörde, ab dem 1. Juli 2013 jegliche Zulage für die Lebensbedingungen der Kläger im Sinne von Art. 10 des Anhangs X des Statuts zu streichen;
dem EAD die Kosten aufzuerlegen.