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Urteil des Gerichts vom 21. Februar 2024 – Papouis Dairies u. a./Kommission

(Rechtssache T-361/21)1

(Landwirtschaft – Geschützte Ursprungsbezeichnung – Einspruchsverfahren – Eintragung der Bezeichnung „Χαλλούμι“ [Halloumi]/„Hellim“ [g.U.] – Art. 52 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung [EU] Nr. 1151/2012 – Begründungspflicht – Dauer des Verwaltungsverfahrens – Umfang der Prüfung des Eintragungsantrags durch die Kommission – Grundsatz der guten Verwaltung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Papouis Dairies Ltd (Nikosia, Zypern) und fünf weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Klägerinnen (vertreten durch Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch M. Konstantinidis, B. Hofstötter und B. Rechena als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Republik Zypern (vertreten durch E. Zachariadou, I. Neophytou, E. Symeonidou und M. Marinou als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt T. Georgopoulos)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/591 der Kommission vom 12. April 2021 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Χαλλούμι“ (Halloumi)/„Hellim“ (g. U.)) (ABl. 2021, L 125, S. 42).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Papouis Dairies Ltd und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Republik Zypern trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 357 vom 6.9.2021.