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Amtsblattmitteilung

 

Klage des José María Pujals Gomis gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Dezember 2001

    (Rechtssache T-332/01)

    Verfahrenssprache: Spanisch

José María Pujals Gomis, wohnhaft in Cerdanyola del Vallés (Spanien), hat am 27. Dezember 2001 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Javier Pujals Gomis.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/B/01 vom 28. September 2001 aufzuheben;

(hilfsweise, das Prüfungsverfahren für nichtig zu erklären und zu wiederholen;

(der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ficht die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Allgemeine Auswahlverfahren KOM/B/01 an, das die Kommission zur Aufstellung einer Reserveliste von Verwaltungsinspektoren der Laufbahn und Besoldungsgruppe B 5/ B 4 im Bereich Zoll veranstaltet hat1, die vom Kläger am 6. Juli 2001 angefertigten Prüfungsarbeiten nicht zu korrigieren, da er nicht die in Abschnitt III.B.2 der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens aufgeführten Voraussetzungen hinsichtlich der Berufserfahrung erfülle.

Der Kläger trägt vor, er verfüge über die in der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens geforderte Berufserfahrung, für die er bei der Einreichung seiner Bewerbung Bescheinigungen vorgelegt habe. Die angefochtene Entscheidung werde dem Begründungserfordernis nicht gerecht und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Kläger führt ferner aus, die Bewerber zu den Prüfungen einzuladen und erst nach deren Ablegung zu prüfen, ob sie die in der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens aufgestellten Voraussetzungen erfüllten, stelle ein inadequates Verfahren dar, das die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Rechtssicherheit verletze und den ausgeschlossenen Bewerbern keine Möglichkeit der Verteidigung lasse.

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1 - ( ( TEXTE DE LA NOTE ( ABl. C 24 A, S. 22. ( TEXTE DE LA NOTE (