Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2012 - Spanien/Kommission
(Rechtssache T-206/08)
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Weinbausektor - Verbot neuer Rebanpflanzungen - Nationale Kontrollsysteme - Pauschale finanzielle Berichtigung - Verfahrensgarantien - Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Díez Moreno, dann M. Muñoz Pérez)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 - ABl. C 197 vom 2.8.2008.