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Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2012 - Spanien/Kommission

(Rechtssache T-206/08)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Weinbausektor - Verbot neuer Rebanpflanzungen - Nationale Kontrollsysteme - Pauschale finanzielle Berichtigung - Verfahrensgarantien - Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Díez Moreno, dann M. Muñoz Pérez)

Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 197 vom 2.8.2008.