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Beschluss des Gerichts vom 12. Oktober 2023 – Thunus u. a./EIB

(Rechtssache T-799/22)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EIB – Vergütung – Jährliche Anpassung der Gehälter – Einrede der Rechtswidrigkeit – Rechtskraft – Vertrauensschutz – Anhörung des Personals – Begründungspflicht – Sorgfaltspflicht – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vincent Thunus (Contern, Luxemburg) und die acht weiteren Kläger, die in der Anlage des Beschlusses aufgeführt sind (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (vertreten durch T. Gilliams, A. García Sánchez und E. Manoukian als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt P.-E. Partsch)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union begehren die Kläger die Nichtigerklärung der in ihren Gehaltsabrechnungen von Februar bzw. April 2022 und den nachfolgenden Gehaltsabrechnungen enthaltenen Entscheidungen der Europäischen Investitionsbank (EIB), mit denen die jährliche Anpassung des Grundgehalts für das Jahr 2022 auf 0,9 % beschränkt wurde, sowie den Ersatz des ihnen durch diese Entscheidungen entstandenen Schadens.

Tenor

Die Klage wird als Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt, abgewiesen.

Herr Vincent Thunus und die weiteren Kläger, die in der Anlage aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Investitionsbank (EIB).

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1     ABl. C 71 vom 27.2.2023.