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Beschluss des Gerichts vom 18. Oktober 2023 – Bourbon Offshore Interoil Shipping/Kommission (Freizone Madeira)

(Rechtssache T-721/22)1

(Staatliche Beihilfen – Freizone Madeira – Von Portugal durchgeführte Beihilferegelung – Beschluss, mit dem die Unvereinbarkeit der Regelung mit den Beschlüssen C[2007] 3037 final und C[2013] 4043 final festgestellt, diese Regelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der nach dieser Regelung gezahlten Beihilfen angeordnet wird – Begriff der „bestehenden Beihilfe“ nach Art. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung [EU] 2015/1589 – Rückforderung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Bourbon Offshore Interoil Shipping – Navegação, Lda (Funchal, Portugal) (vertreten durch Rechtsanwältinnen S. Fernandes Martins und M. Mendonça Saraiva)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch I. Barcew und P. Caro de Sousa als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2022/1414 der Kommission vom 4. Dezember 2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) – Regelung III (ABl. 2022, L 217, S. 49), hilfsweise die Nichtigerklärung von Art. 4 dieses Beschlusses.

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Die Bourbon Offshore Interoil Shipping – Navegação, Lda trägt die Kosten.

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1     ABl. C 35 vom 30.1.2023.