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Klage, eingereicht am 2. November 2023 – Tecom Master/EUIPO – Michael Kors (Switzerland) International GmbH (MK MICHAEL MICHELE)

(Rechtssache T-1053/23)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Tecom Master, SL (Alicante, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwältin T. Villate Consonni)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Michael Kors (Switzerland) International GmbH (Manno, Schweiz)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Bildmarke MK MICHAEL MICHELE – Unionsmarke Nr. 13 227 004

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. September 2023 in der Sache R 1959/2021-1

Antrag

Die Klägerin beantragt, die Nichtigerklärung der streitigen Marke aufzuheben und deren Eintragung wiederherzustellen.

Angeführte Klagegründe

Zustimmung zur Eintragung.

Die Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung der für nichtig erklärten Marke sei nicht hinreichend nachgewiesen.

Fehlen einer Verwechslungsgefahr und daher Unanwendbarkeit von Art. 8 Abs. 5 bzw. Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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