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Rechtsmittel des Wolfgang Kappes gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 13. Oktober 2021 in der Rechtssache T-436/20, Sedus Stoll AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 15. Dezember 2021

(Rechtssache C-785/21 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Wolfgang Kappes (Prozessbevollmächtigte: B. Schneiders, J. Schneiders, T. Pfeifer, N. Gottschalk, Rechtsanwälte)

Andere Verfahrensbeteiligte: Sedus Stoll AG, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 5. April 2022 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.

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