Klage, eingereicht am 12. April 2012 - Peri/HABM (Form eines Spannschlosses)
(Rechtssache T-171/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Peri GmbH (Weißenhorn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Dönch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Januar 2012 in der Sache R 1209/2011-1 aufzuheben;
dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke, in der Form eines Spannschlosses, für Waren der Klassen 6 und 19 - Anmeldung Nr. 9 462 078
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und e i) und ii) der Verordnung Nr. 207/2009
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