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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. März 2009 - Arpaillange u. a./Kommission

(Rechtssache F-104/06)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstellung - Einstufung - Ehemalige Einzelsachverständige - Diplom - Berufserfahrung - Einrede der Rechtswidrigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Joséphine Arpaillange u. a. (Santiago, Chile) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: I. Sulce und B. Driessen)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde über die Festlegung der Einstellungsbedingungen der Kläger, wie sie sich aus deren Vertragsbedienstetenverträgen ergeben, soweit ihnen von dieser Behörde weniger Jahre als Berufserfahrung anerkannt wurden, als sie tatsächlich besitzen, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 261 vom 28.10.2006, S. 35.