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Urteil des Gerichts vom 9. März 2011 - Kommission/Edificios Inteco

(Rechtssache T-235/09)1

(Schiedsklausel - Programm zur Förderung der Energietechnologien in Europa [Thermie] - Vertrag über den Bau eines mit einem solaren Klimasystem ausgestatteten Geschäftsgebäudes in Valladolid [Spanien] - Nichterfüllung des Vertrags - Erstattung der geleisteten Vorschüsse - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: G. Valero Jordana)

Beklagte: Edificios Inteco, SL (Valladolid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. de la Red Mantilla)

Gegenstand

Klage der Kommission nach Art. 238 EG, gerichtet auf die Erstattung eines Betrags von 157 238,07 Euro, den sie im Rahmen eines Bauvorhabens für ein mit einem solaren Klimasystem ausgestattetes Geschäftsgebäude in Valladolid (Vertrag BU/1041/93) an die Beklagte gezahlt hat, zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die Edificios Inteco, SL wird verurteilt, der Europäischen Kommission einen Betrag von 157 238,07 Euro zuzüglich der zum 1. Juni 2009 geschuldeten Verzugszinsen von 81 686,22 Euro zu erstatten.

Edificios Inteco wird verurteilt, der Kommission für jeden weiteren Tag des Verzugs ab dem 2. Juni 2009 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld Verzugszinsen in Höhe von 21,73796 Euro zu zahlen.

Edificios Inteco trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 220 vom 12.9.2009.