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Klage, eingereicht am 11. Juli 2013 – Spain Doce 13/HABM – Ovejero Jiménez und Becerra Guibert (VICTORIA DELEF)

(Rechtssache T-359/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Spain Doce 13, SL (Crevillente, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Rizzo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gregorio Ovejero Jiménez und María Luisa Becerra Guibert (Alicante, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. April 2013 in der Sache R 1046/2012-5 aufzuheben, soweit mit ihr die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 522 384 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wird:

Klasse 18: Leder und Lederimitationen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen;

Klasse 35: Einzelhandelsvertrieb und Großhandel mit Kleidungsstücken, Schuhen und Zubehör;

dem HABM gemäß Art. 87 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VICTORIA DELEF“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 522 384.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Gregorio Ovejero Jiménez und María Luisa Becerra Guibert

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken mit den Wortbestandteilen „VICTORIA“, „Victoria“ und „victoria“ für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.