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Urteil des Gerichts vom 11. September 2013 – L/Parlament

(Rechtssache T-317/10 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Unbefristeter Vertrag – Entlassungsentscheidung – Begründungspflicht – Vertrauensverlust)

Verfahrenssprache: Litauisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: L (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Sèbe und V. Sviderskis, dann Rechtsanwalt A. Sèbe)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Seyr, K. Zejdová und L. Mašalaitė-Chouteau, dann S. Seyr, K. Zejdová und S. Milius, schließlich S. Seyr und S. Alves)GegenstandRechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union [vertraulich] , gericht

und V. Svi

derskis, dann Rechtsanwalt A. Sèbe)Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Seyr,

der T

atsachenfeststellungen und des offensichtlichen Beurteilungsfehlers zurückgewiesen sowie festgestellt wird, der Rechtsmittelführer habe nicht beantragt, dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.Im Übrigen wird die Klage von Herrn L vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache [vertraulich] abgewiesen.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten sowohl im ersten Rechtszug als auch im Rec

htsmittelverfahren.

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1     ABl. C 340 vom 19.11.2011