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Klage, eingereicht am 23. September 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-93/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 - Sekretäre (AST 1), den Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 15. Juni 2011, mit der ihm das Recht auf Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 - Sekretäre der Besoldungsgruppe AST 1 versagt worden ist, aufzuheben;

infolgedessen festzustellen, dass der Kläger in das durch dieses Auswahlverfahren eingeleitete Einstellungsverfahren gegebenenfalls durch Veranstaltung neuer Prüfungen wieder einzugliedern ist;

jedenfalls dem EPSO aufzugeben, die in seinem Besitz befindlichen Informationen über die von sämtlichen Bewerbern im Test d) erzielten Ergebnisse bekannt zu geben;

hilfsweise, für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, was nicht zu erwarten ist, ihm einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag zu zahlen;

ihm jedenfalls einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzusprechen.

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