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Rechtsmittel, eingelegt am 14. Dezember 2023 von European Crop Care Association (ECCA) gegen das Urteil des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 4. Oktober 2023 in der Rechtssache T-77/20, Ascenza Agro und Industrias Afrasa/Kommission

(Rechtssache C-773/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: European Crop Care Association (ECCA) (vertreten durch Rechtsanwälte S. Pappas und A. Pappas)

Andere Parteien des Verfahrens: Ascenza Agro, SA, Industrias Afrasa, SA, Europäische Kommission, Königreich Dänemark, Französische Republik und Health and Environment Alliance (HEAL)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

nach Aufhebung des angefochtenen Urteils die angefochtene Verordnung für nichtig zu erklären und

der Europäischen Kommission ihre eigenen Kosten und die der Rechtsmittelführerin im vorliegenden Verfahren und im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin beantragt, das angefochtene Urteil zu überprüfen und aufzuheben, und stützt sich dabei auf vier Rechtsmittelgründe.

Erstens habe das Gericht gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/20091 verstoßen, indem es die Anwendung des Analogiekonzepts und des beweiskraftbasierten Ansatzes ungeachtet der dafür fehlenden Rechtsgrundlage bestätigt habe.

Zweitens habe das Gericht gegen Art. 296 AEUV verstoßen.

Drittens habe es gegen die einschlägigen Verfahrensvorschriften verstoßen.

Viertens enthalte das angefochtene Urteil einen Verstoß gegen das Analogiekonzept und eine widersprüchliche Begründung.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. 2009, L 309, S. 1).