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Klage, eingereicht am 24. September 2012 - Bacardi/HABM - Granette & Starorežná Distilleries (42 BELOW)

(Rechtssache T-435/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Bacardi Co. Ltd (Vaduz, Liechtenstein) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Reinisch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Granette & Starorežná Distilleries a.s. (Ústí nad Labem, Tschechische Republik)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Juli 2012 in der Sache R 2100/2011-2 aufzuheben;

den Widerspruch gegen die Eintragung der Wortbildmarke "42 BELOW" Nr. 8391856 für Waren der Klasse 33 zurückzuweisen;

das Urteil des Gerichts der Europäischen Union an das HABM zu übermitteln;

das HABM und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer zur Zahlung aller Kosten und Auslagen zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "42 BELOW" für Waren der Klasse 33 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8391856.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Tschechische Bildmarke "VODKA 42" für u. a. Waren und Dienstleistungen der Klasse 33 (Eintragung Nr. 263350); die in der Tschechischen Republik und der Slowakei verwendete nicht eingetragene Marke "VODKA 42".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung für alle Waren zurückgewiesen.

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Regel 50 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission;

-    Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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