Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2014 – Georgsmarienhütte/Kommission
(Rechtssache T-176/14 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Dringlichkeit – Fumus boni iuris)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Georgsmarienhütte GmbH (Georgsmarienhütte, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Höfler, C. Kahle und V. Winkler)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Der Beschluss vom 7. April 2014, Georgsmarienhütte/Kommission (T-176/14 R), wird aufgehoben.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.