Klage, eingereicht am 2. Juni 2023 – Korkmaz/EUIPO – Intersnack Deutschland (CETOS)
(Rechtssache T-308/23)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Elif Korkmaz (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Weil)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Intersnack Deutschland SE (Köln)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke CETOS – Anmeldung Nr. 18 514 974
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. April 2023 in der Sache R 2031/2022-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
der Klage stattzugeben;
die Beschwerde der Widersprechenden/Beschwerdeführerin zurückzuweisen und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 14. Oktober 2022 vollumfänglich zu bestätigen;
der Widersprechenden und Beschwerdeführerin Intersnack Deutschland SE die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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