Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 3. April 2008 - Bakema / Kommission

(Rechtssache F-68/06)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Funktionsgruppe IV - Diplom - Berufserfahrung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Reint J. Bakema (Zuidlaren, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Rijpkema und A. Kootstra)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Neueinstufung des Klägers von Besoldungsgruppe 14 in Besoldungsgruppe 16 der Funktionsgruppe IV und die Berücksichtigung seines "kandidaatsdiploma" als Bescheinigung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Sinne von Art. 82 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten und Art. 2 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen betreffend die Verfahren für die Einstellung und den Einsatz von Vertragsbediensteten in der Kommission abgelehnt wurde

Tenor des Urteils

Die Entscheidung, mit der die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde Herrn Bakema gestützt auf den von ihm am 25. Oktober 2005 mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geschlossenen Vertrag als Vertragsbediensteter in die Funktionsgruppe IV, Besoldungsgruppe 14, Dienstaltersstufe 1, eingestuft hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006, S. 48.