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Beschluss des Gerichts vom 4. Juni 2012 - Azienda Agricola Bracesco/Kommission

(Rechtssache T-440/09)

(Außervertragliche Haftung - Landwirtschaft - Vogelgrippe - Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes - Nichtaufnahme von Wachteln unter die Geflügelfleischarten, die einen Anspruch auf Ausgleich begründen - Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung - Kein Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Azienda Agricola Bracesco Srl - in liquidazione (Orgiano, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Tosello, S. Rizzioli und C. Pauly)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Jimeno Fernández und D. Nardi)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission vom 3. Juli 2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 180, S. 3) entstanden sein soll, weil sie solche Maßnahmen nicht zugunsten der in der Erzeugung und Vermarktung von Wachteln tätigen Geflügelhalter vorsieht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

Die Azienda Agricola Bracesco Srl - in liquidazione trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 312 vom 19.12.2009.