Language of document : ECLI:EU:T:2012:269





Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 4. Juni 2012 –
Azienda Agricola Bracesco/Kommission

(Rechtssache T‑440/09)

„Außervertragliche Haftung – Landwirtschaft – Vogelgrippe – Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes – Nichtaufnahme von Wachteln unter die Geflügelfleischarten, die einen Anspruch auf Ausgleich begründen – Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung – Kein Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 9‑11)

2.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Verordnung Nr. 1010/2006 – Wirtschaftliche Stützungsmaßnahmen – Ausschluss der Wachtelerzeuger – Verordnung Nr. 2777/75 – Geltungsbereich – Nichteinbeziehung von Wachteln – Autonome Ausweitung der Maßnahmen auf andere Geflügelfleischarten – Ausschluss – Ausweitung der Definition von „Geflügel“ im Licht der Richtlinie 2005/94 – Ausschluss – Keine Rechtswidrigkeit (Verordnung Nr. 2777/75 des Rates; Verordnung Nr. 1010/2006 der Kommission; Richtlinie 2005/94 des Rates) (vgl. Randnrn. 15, 18, 20‑21, 27)

3.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang – Beweislast – Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch schuldhaftes Verhalten des Klägers (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 37‑40)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission vom 3. Juli 2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 180, S. 3) entstanden sein soll, weil sie solche Maßnahmen nicht zugunsten der in der Erzeugung und Vermarktung von Wachteln tätigen Geflügelhalter vorsieht

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

2.

Die Azienda Agricola Bracesco Srl – in liquidazione trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.