Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 4. Juni 2012 –
Azienda Agricola Bracesco/Kommission
(Rechtssache T‑440/09)
„Außervertragliche Haftung – Landwirtschaft – Vogelgrippe – Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes – Nichtaufnahme von Wachteln unter die Geflügelfleischarten, die einen Anspruch auf Ausgleich begründen – Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung – Kein Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 9‑11)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Verordnung Nr. 1010/2006 – Wirtschaftliche Stützungsmaßnahmen – Ausschluss der Wachtelerzeuger – Verordnung Nr. 2777/75 – Geltungsbereich – Nichteinbeziehung von Wachteln – Autonome Ausweitung der Maßnahmen auf andere Geflügelfleischarten – Ausschluss – Ausweitung der Definition von „Geflügel“ im Licht der Richtlinie 2005/94 – Ausschluss – Keine Rechtswidrigkeit (Verordnung Nr. 2777/75 des Rates; Verordnung Nr. 1010/2006 der Kommission; Richtlinie 2005/94 des Rates) (vgl. Randnrn. 15, 18, 20‑21, 27)
3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang – Beweislast – Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch schuldhaftes Verhalten des Klägers (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 37‑40)
Gegenstand
| Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission vom 3. Juli 2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 180, S. 3) entstanden sein soll, weil sie solche Maßnahmen nicht zugunsten der in der Erzeugung und Vermarktung von Wachteln tätigen Geflügelhalter vorsieht |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt. |
2. | | Die Azienda Agricola Bracesco Srl – in liquidazione trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |