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Klage, eingereicht am 4. Januar 2024 – Mezzaroma/Parlament

(Rechtssache T-2/24)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Roberto Mezzaroma (Rom, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Merola)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, mit der das Präsidium des Europäischen Parlaments ihm den Anspruch auf eine Erhöhung seines Ruhegehalts aus gesundheitlichen Gründen abgesprochen hat, in vollem Umfang aufzuheben und

dem Europäischen Parlament die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Mit dem ersten Klagegrund wird eine Verletzung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere des Grundsatzes der Gleichheit und der Gleichbehandlung sowie des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, beanstandet.

Mit dem zweiten Klagegrund wird eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften wegen eines Begründungsmangels mit daraus folgendem Verstoß gegen Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerügt.

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