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Beschluss des Gerichts vom 6. September 2016 – Vanbreda Risk & Benefits/Kommission

(Rechtssache T-199/14)1

(Außervertragliche Haftung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Einigung über die bezifferten Beträge des Schadensersatzes – Erledigung – Kosten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Vanbreda Risk & Benefits (Anvers, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte P. Teerlinck und P. de Bandt, dann Rechtsanwälte P. Teerlinck, P. de Bandt und Rechtsanwältin R. Gherghinaru)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Delaude und L. Cappelletti, dann S. Delaude)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 30. Januar 2014, mit der die Kommission das von der Klägerin für das Los Nr. 1 im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens OIB.DR.2/PO/2013/062/591 für Personen- und Sachversicherungen (ABl. 2013/S 155-269617) eingereichte Angebot abgelehnt und dieses Los an eine andere Gesellschaft vergeben hat, und auf Schadensersatz

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die Vanbreda Risk & Benefits im Verfahren zur Hauptsache und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Gericht entstanden sind.

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1     ABl. C 159 vom 26.5.2014.