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Klage, eingereicht am 9. Oktober 2010 - SE - Blusen Stenau/HABM - SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS (SE(c) SPORTS EQUIPMENT)

(Rechtssache T-477/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: SE - Blusen Stenau GmbH (Gronau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Bischof)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH (Wels, Österreich)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Juli 2010 in der Sache R 1393/2009-1 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "SE(c) SPORTS EQUIPMENT" enthält, für Waren der Klassen 18 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarke und internationale Registrierung "SE" für Waren der Klasse 25 sowie deutsche Wortmarken "SE So Easy" und "SE-Blusen" für Waren der Klassen 14, 18, 24 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angegriffene Entscheidung wurde aufgehoben und zur weiteren Prüfung an die Widerspruchsabteilung zurückverwiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die sich gegenüberstehenden Marken identisch seien und zwischen ihnen Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).